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- Allgemeines
Die Ausbildung zum geprüften Rettungshund dauert im allgemeinen zwei Jahre.
In
dieser Zeit lernt der Hund in verschiedensten Geländen (Wald, Feld,
Lawinen,
Trümmer, usw.) verunglückte Menschen zu finden. Gleichzeitig findet
für den
Hundeführer eine Ausbildung statt, in derem Verlauf er eine Ausbildung im
Sanitätsdienst, Kynologie des Hundes, Erste Hilfe beim Hund ect. lernt.
Voraussetzungen an Hund und Herrchen sind hierbei, dass der Hundeführer
- ein Mindestalter von 18 Jahren hat,
- und ein aktives Mitglied im Deutschen Roten Kreuz ist.
Beim Hund ist zu beachten,
- daß er höchstens 5 Jahre bei Ausbildungsbeginn ist (das ist schon
sehr spät!),
- daß er wesensfest ist,
- und daß er gesund und geimpft ist,
- daß er schußfest ist,
Das Mindestprüfungsalter eines Hundes beträgt 16 Monate.
- Ausbildung
Die Ausbildung des Hundes zum Rettungshund muß
innerhalb einer Rettungshundestaffel erfolgen, denn die Erfahrung der Kollegen ist unbezahlbar.
Der Hund sollte schon vorher die Begleithundeprüfung (d.h. Sitz, Platz,
Fuß, usw. ) absolviert haben,
auch muß er über Ruhe und Gelassenheit
gegenüber Artgenossen
verfügen, und auch Hunde mit Jagdtrieb sind auszuschliessen.
Innerhalb der zweijährigen Ausbildung lernt der Hund über Wippen,
Leitern,
schwankende Bretter, duch Tunnel und ähnliches zu gehen. Denn es kann immer
die
Situation geben, wo der Hund in die Lage kommt, mit solchen Gegebenheiten
konfrontiert zu werden.
Desweiteren wird der Hund auf die Suche von Menschen herangeführt und
ausführlich in den verschiedensten Gebieten übungsmäßig eingesetzt.
Nach ca. zwei Jahren kann der Hund zum ersten Mal die Rettungshundprüfung
des
Deutschen Roten Kreuzes ablegen. Hierbei werden dann die Verletztensuche mit
Hund, taktisches Wissen, Unterordnung und Geräteübungen (klettern
über Leitern,
usw.) vom Rettungshundeteam abgefragt. Ein Prüfer beurteilt die
Fähigkeiten von
Hund und Führer, und nach bestandener Prüfung wird dem Hund die
Rettungshundeplakette übergeben. Diese Prüfung hat für ein Jahr
bestand, danach
muß die Prüfung erneut abgelegt werden.
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